Bebauungsplan Nr. 60 „Degernpoint Ost 1. Änderung“

1. Vorbemerkungen zu Anlass und Zweck der Planung:
 
Ziel und Zweck der Planung bestand darin, dem bestehenden Gewerbebetrieb zusätzlich erforderliche Erweiterungsbauten zu ermöglichen und somit den vorhandenen Standort zu stärken. Das Plangebiet befindet sich im Anschluss an das bestehende Gewerbe- und Industriegebiet „Degernpoint“ in östlicher Richtung zum dortigen Rotkreuz-Flutkanal.

 

2. Ergebnisse der Öffentlichkeit- und Behördenbeteiligung:

a) Öffentlichkeitsbeteiligung:
 
Grundsätzliche Einwendungen durch die Öffentlichkeit, welche der Planung entgegenstehen, wurden nicht vorgetragen.
 
b) Behördenbeteiligung:
 
Grundsätzliche Einwendungen durch Behörden, welche der Planung entgegenstehen, wurden nicht vorgetragen.
 
3. Schlussbemerkung:
Somit kann abschließend und zusammenfassend festgestellt werden, dass nach Überprüfung der im Verfahren vorgebrachten Stellungnahmen und Hinweise einer Änderung des Bebauungsplans nichts entgegenstehen würde.