Zulassung - Berichtigung der Fahrzeugpapiere

Hat sich Ihre Anschrift geändert?

Wenn sich Ihre Anschrift geändert hat und Sie innerhalb von Moosburg umgezogen sind, sind Sie dazu verpflichtet Ihren Fahrzeugschein berichtigen zu lassen.

Dazu benötigen wir nur Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), den Personalausweis des Fahrzeughalters und ggf. der bevollmächtigten Person. Falls Sie noch im Besitz der alten Fahrzeugpapiere sind, zusätzlich den Fahrzeugbrief und eine gültige Hauptuntersuchung.

 

Hat sich Ihr Familienname geändert?

Falls sich Ihr Familienname geändert hat, müssen Sie dies in den Fahrzeugpapieren berichtigen lassen.

Dazu benötigen wir die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) sowie  Ihren geänderten Personalausweis.

Die Hauptuntersuchung muss ebenfalls noch gültig sein.

 

Wurde eine technische Änderung an Ihrem Fahrzeug vorgenommen?

Wenn sich an Ihrem Fahrzeug hinsichtlich der Technik etwas geändert hat (z.B. Fahrwerk, KW, Bereifung,…), müssen Ihre Fahrzeugpapiere berichtigt werden.

Dazu benötigen wir ein Gutachten eines aaS (Amtlich anerkannten Sachverständigen) über den sachgerechten Einbau, Umbau oder die Änderung, die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).

Eine gültige Hauptuntersuchung ist auch hier erforderlich.

 

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