Die Badesaison im Freibad endet mit dem letzten Badetag am Freitag, 12. September 2025.
Öffnungszeiten:
Mai bis September 7:00 bis 20:00 Uhr
Kassenschluss: 19:30 Uhr
Badegebühren im Freibad
(Badegebührenordnung)
vom 29.04.2025 mit Änderung vom 10. Juni 2025
Eintrittsgebühren
(gemäß Beschluss StR 28.04.2025 und 02.06.2025)
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Einzelkarten Gültig für den einmaligen Besuch
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Erwachsene |
4,50 € |
| Ermäßigter Personenkreis (Schüler ab 17 Jahre, Studenten, Wehr- und Freiwilligendienstleistende, Auszubildende, Schwerbehinderte und Rentner, Inhaber der Ehrenamtskarte |
3,50 € |
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Kinder (6 - 16 Jahre) (Schwerbehinderte Kinder – mit Ausweis – haben freien Eintritt, ebenso deren voll jährige Begleitperson) |
3,00 € |
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Kinder bis einschließlich 5 Jahre in Begleitung eines Erwachsenen |
frei |
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Abendkarte ab 17.00 Uhr |
3,50 € |
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Familienkarte klein (1 Erwachsener und eigene Kinder bis 16 Jahre) |
7,00 € |
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Familienkarte groß (2 Erwachsene und eigene Kinder bis 16 Jahre) |
11,00 € |
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Saisonkarten Gültig für die auf der Karte gespeicherte Badesaison und Inhaber/Inhaberin (Name, Vorname, Geburtsdatum, Foto). Saisonkarten sind nicht übertragbar. Bei Missbrauch kann die Saisonkarte ohne Entschädigung entzogen werden. Bei wiederholtem Missbrauch kann Hausverbot für das städtische Freibad erteilt werden.
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Erwachsene |
90,00 € |
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Ermäßigter Personenkreis (Schüler ab 17 Jahre, Studenten, Wehr- und Freiwilligendienstleistende, Auszubildende, Schwerbehinderte und Rentner, Inhaber der Ehrenamtskarte |
70,00 € |
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Kinder (6 - 16 Jahre) |
60,00 € |
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Familienkarte klein (1 Erwachsener und eigene Kinder bis 16 Jahre) |
140,00 € |
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Familienkarte groß (2 Erwachsene und eigene Kinder bis 16 Jahre) |
210,00 € |
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Zwölferkarten
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Erwachsene |
45,00 € |
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Ermäßigter Personenkreis (Schüler ab 17 Jahre, Studenten, Wehr- und Freiwilligendienstleistende, Auszubildende, Schwerbehinderte und Rentner, Inhaber der Ehrenamtskarte |
35,00 € |
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Kinder (6 - 16 Jahre) |
30,00 € |
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Zwölferkarten sind ab dem Ausstellungstag für ein Jahr gültig. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung nicht genutzter Eintritte.
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Sonstiges |
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Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 80 % und mehr haben freien Eintritt. Volljährige Begleitpersonen haben ebenfalls freien Eintritt, soweit das Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis vorliegt. |
frei |
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Nutzung durch Vereine, Schulen und sonstige Gruppen: |
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Für Schulklassen werden folgende Gebühren erhoben: |
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je Schüler |
3,00 € |
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Lehrkraft, Aufsicht |
freier Eintritt |
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Für Moosburger Vereine gilt im Kinder- und Jugendbereich II. Nr. 3 der Vereinsförderrichtlinien, d. h. dass städtische Einrichtungen für Kinder- und Jugendsport kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Für Begleitpersonen und auch beim Erwachsenensport sind die regulären Eintrittspreise zu entrichten. |
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In sämtlichen Eintrittspreisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.



