10. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet "Feldkirchen"

 

Zusammenfassende Erklärung nach §6a Abs. 1 BauGB:

 

  1. Vorbemerkungen zu Anlass und Zweck der Planung:

 

Der Geltungsbereich der 10. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst das gesamte Siedlungsgebiet von Feldkirchen sowie die geplanten Erweiterungsflächen für den parallel ausgewiesenen Bebauungsplan Nr. 74 „Feldkirchen“. Die bestehenden Flächen sowie die künftigen Erweiterungsflächen des Saatgutbetriebs wurden gem. §11 Baunutzungsverordnung als Sondergebiet ausgewiesen. Der restliche Teil des Plangebiets wurde als „Gemischte Baufläche“ mit der besonderen Art der baulichen Nutzung als Dorfgebiet dargestellt. Dies entspricht der derzeitigen Nutzungsmischung aus Landwirtschaft, Wohnen und Gewerbe.

 

Der gesamte Umfang des allgemeinen Planungsgebietes beträgt ca. 5,41 ha.

 

  1. Ergebnisse der Öffentlichkeit- und Behördenbeteiligung:

 

a) Öffentlichkeitsbeteiligung:
Grundsätzliche Einwendungen durch die Öffentlichkeit, welche der Planung entgegenstehen, wurden nicht vorgetragen.

 

b) Behördenbeteiligung:
Grundsätzliche Einwendungen durch Behörden, welche der Planung entgegenstehen, wurden nicht vorgetragen.

 

  1. Schlussbemerkung:

 

Zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 74 „Feldkirchen“ war eine Änderung des Flächennutzungsplans zwingend erforderlich. Im bisherigen Flächennutzungsplan war der gesamte Ortsteil Feldkirchen als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Durch die veranlasste Änderung konnte der Flächennutzungsplan an die aktuell vorhandene Situation angepasst werden.

Somit kann abschließend und zusammenfassend festgestellt werden, dass nach Überprüfung der im Verfahren vorgebrachten Stellungnahmen und Hinweise einer Änderung des Flächennutzungsplanes nichts entgegenstehen würde.

 

 

 

Stadt Moosburg, 19.07.2023                                      Stadtbauamt, 19.07.2023