Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 70 „Containerbau ELA“
Zusammenfassende Erklärung nach §10a Abs. 1 BauGB:
1. Vorbemerkungen zu Anlass und Zweck der Planung:
Ziel und Zweck der Planung bestand darin, eine Betriebserweiterung der ortsansässigen Firma ELA Container GmbH am bisherigen Standort zu ermöglichen. Zur Sicherung des geplanten Vorhabens und zur Verhinderung etwaiger anderer Nutzungen wurde der Bebauungsplan gem. § 12 BauGB als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan beinhaltet einen Vorhaben- und Erschließungsplan in diesem das geplante Vorhaben genau beschrieben ist.
Der Geltungsbereich des Plangebiets wird westlich durch die Staatsstraße 2082 und südlich durch das bestehende Gewerbegebiet Pfrombach (Nau-Gelände) sowie östlich durch die bestehende Wohnbebauung entlang der Waldstraße und Bergstraße im Ortsteil Pfrombach begrenzt.
Eine Betriebserweiterung der Firma ELA Container GmbH auf anderen Flächen im Gemeindegebiet wurde geprüft. Jedoch stehen keine entsprechenden Flächen derzeit zur Verfügung. Es wurde in diesem Zusammenhang geprüft, ob die nördlich angrenzende bestehende Gewerbefläche im Zuge einer Konversion für die geplante Entwicklung zur Verfügung steht. Der Eigentümer dieser Fläche hat mitgeteilt, dass diese Fläche für ELA nicht zur Verfügung steht. Hier sind im Übrigen Betriebe ansässig, die nicht planen, den Standort aufzugeben. Daher kann eine bauliche Entwicklung nicht nach Norden erfolgen. Außerdem ist eine Betriebserweiterung am bestehenden Standort sinnvoll, da mit der eigenständigen Zufahrt von der Staatsstraße 2082 u.a. auch die verkehrlichen Gegebenheiten bereits geschaffen wurden.
Der gesamte Umfang des Planungsgebietes beträgt ca. 7,5 ha.
2. Ergebnisse der Öffentlichkeit- und Behördenbeteiligung:
a) Öffentlichkeitsbeteiligung:
Es wurden von der Öffentlichkeit Stellungnahmen mit Einwendungen vorgebracht, jedoch keine grundsätzlichen Einwendungen, welche der Planung entgegenstehen, würden.
b) Behördenbeteiligung:
Grundsätzliche Einwendungen durch Behörden, welche der Planung entgegenstehen, wurden nicht vorgetragen.
3. Schlussbemerkung:
Somit kann abschließend und zusammenfassend festgestellt werden, dass nach Überprüfung der im Verfahren vorgebrachten Stellungnahmen und Hinweise einer Aufstellung des Bebauungsplans nichts entgegenstehen würde.
Stadt Moosburg, 25.01.2025 Stadtbauamt, 25.01.2025
Josef Dollinger Thomas Graßl
Erster Bürgermeister Stadtbauamt