Die vorläufig ermittelten Wahlergebnisse für die Wahl des Ersten Bürgermeisters und des Stadtrats werden unter dem Vorbehalt der Feststellungen des Gemeindewahlausschusses am 9. März 2026 und 24. März 2026 durch einen Aushang am Schaukasten des Rathauses/Anschlagtafel für Wahlen sowie auf der Homepage der Stadt Moosburg (www.moosburg.de) verkündet.
Nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgt eine separate Benachrichtigung der gewählten Bewerber nicht.
Die Wahl gilt als angenommen, wenn der/die Gewählte sie nicht binnen einer Woche nach Verkündung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung abgelehnt hat.
Maßgeblich für den Beginn der Frist nach Art. 47 Absatz 1 Satz 1 GLKrWG ist der Aushang am Rathaus.


