Keine Zuständigkeit für Pflege des ehemaligen Aquaparks

Stadt Moosburg: Keine Zuständigkeit für Pflege des ehemaligen Aquaparks

 

In den vergangenen Wochen haben sich vermehrt Bürgerinnen und Bürger mit der Forderung an die Stadt Moosburg gewandt, die Pflege und Reinigung des Geländes am ehemaligen Aquapark zu übernehmen.

 

Die Stadt Moosburg empfindet die zunehmende Vermüllung des Geländes als ebenso störend. Dennoch weist sie darauf hin, dass sich der sog. Aquapark vollständig in Privateigentum befindet. Der Betrieb wurde vom Eigentümer bereits vor längerer Zeit eingestellt. Es handelt sich daher weder um eine öffentliche Badeanlage noch um eine von der Stadt betriebene oder unterhaltene Freizeiteinrichtung.

 

Auch wenn die Zugänge zum Gelände derzeit nicht versperrt sind und der See weiterhin von zahlreichen Menschen zum Baden genutzt wird, entsteht hierdurch keine Zuständigkeit der Stadt für die Unterhaltung oder Reinigung des Grundstücks. Die Verantwortung für die Pflege, den ordnungsgemäßen Zustand und die Verkehrssicherung liegt beim privaten Grundstückseigentümer.

 

Die Stadt kann auf einem privaten Grundstück nicht nach Belieben Unterhalts- oder Reinigungsmaßnahmen durchführen. Dies wäre nicht nur ein Eingriff in fremdes Eigentum, sondern könnte darüber hinaus den unzutreffenden Eindruck erwecken, die Stadt habe die Anlage übernommen oder sei für deren Betrieb verantwortlich. Ein solches Tätigwerden könnte im Einzelfall sogar dazu führen, dass der Stadt eigene Verkehrssicherungspflichten zugerechnet werden oder zumindest entsprechende Erwartungen begründet werden. Dies hätte erhebliche rechtliche und haftungsrechtliche Konsequenzen und würde die klare Verantwortungszuordnung zwischen privatem Eigentümer und öffentlicher Hand verwischen.

 

Vor diesem Hintergrund ist es der Stadt weder rechtlich noch tatsächlich möglich, dauerhaft die Pflege oder Reinigung des Geländes zu übernehmen. Steuermittel dürfen grundsätzlich nur für öffentliche Aufgaben und Einrichtungen eingesetzt werden. Eine regelmäßige Unterhaltung eines privaten Grundstücks würde diesen Grundsatz durchbrechen und wäre gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, die mit ihren Steuern öffentliche Einrichtungen finanzieren, nicht zu rechtfertigen.

 

Die Stadt steht mit dem Grundstückseigentümer im Austausch und wird im Rahmen ihrer gesetzlichen Möglichkeiten weiterhin darauf hinwirken, dass dieser seinen Verpflichtungen nachkommt. Sollten ordnungsrechtliche Maßnahmen erforderlich werden und die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, wird die Stadt diese prüfen und entsprechend ergreifen.

 

Unabhängig hiervon appelliert die Stadt an alle Besucherinnen und Besucher des Sees, verantwortungsvoll mit dem Gelände umzugehen, Müll wieder mitzunehmen und durch rücksichtsvolles Verhalten dazu beizutragen, weitere Beeinträchtigungen der Natur und des Umfelds zu vermeiden.

 

Die Stadt Moosburg bittet um Verständnis, dass sie die Verantwortung eines privaten Eigentümers weder rechtlich noch tatsächlich übernehmen kann.

 

Maximilian Mader

Erster Bürgermeister