KSI: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Moosburg
- Förderkennzeichen: 67K27027
- Bewilligungszeitraum: 01.11.2023 bis 31.03.2025
- beteiligte Partner: Energie Südbayern (ESB) und PricewaterhausCoopers (PWC)
Hintergrund
- Der Freistaat Bayern hat das Ziel der Klimaneutralität bis Ende 2040, der Bund bis Ende 2045, (Energiewendebeschluss Moosburg von 2007: 100 % EE bis 2035)
- Um dieses Ziel zu erreichen wurde das Wärmeplanungsgesetzt des Bundes auf den Weg gebracht
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- Kommunen > 10.000 EW müssen eine umfassende Wärmeplanung bis Mitte 2028 erstellen
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- Am 01.01.2024 ist zeitgleich die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft getreten. Das Gesetz sieht neue Regeln beim Heizungstausch vor
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- Verpflichtung, beim Heizungstausch im Bestand und Heizungseinbau im Neubau grds. 65 % EE zu berücksichtigen (Neubau: sofort, ansonsten Übergangsfristen)
- Bestehende Heizungsanlagen dürfen vorerst weiterhin betrieben und repariert werden
- Ab 2045 dürfen grundsätzliche keine fossilen Brennstoffe mehr verwendet werden
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-> Der Stadtrat hat am 04.12.2023 die Auftragsvergabe zur Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung (KWP) an Energie Südbayern beschlossen. Ziel war es, frühzeitig Transparenz hinsichtlich der Entwicklungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
-> Die Kommunale Wärmeplanung soll eine flächendeckende und klimaneutrale Wärmeversorgung auf ihre strategischen und technischen Potenziale prüfen und Lösungswege aufzeigen.
Hinweis: Das Projekt löst nicht automatisch die vorzeitigen Fristen des Gebäudeenergiegesetztes aus
Die kommunale Wärmeplanung kurz erklärt
- Die kommunale Wärmeplanung ist ein langfristiger Prozess, der darauf abzielt, die Wärmeversorgung in Moosburg effizienter, umweltfreundlicher und kostengünstiger zu gestalten.
- Die Wärmeplanung soll ermitteln, für welche Teilgebiete einer Gemeinde zentrale Lösungen für eine Wärmeversorgung auf erneuerbarer Energien-Basis denkbar wären.
- Dabei werden verschiedene Aspekte berücksichtigt, wie beispielsweise die Nutzung erneuerbarer Energien, die Nutzung vorhandener Abwärme, die Optimierung bestehender Wärmenetze und die Prüfung von energetischen Sanierungsmaßnahmen.
- Ziel ist eine abgestimmte Grundlage für die strategische Ausrichtung der treibhausgasneutralen Wärmeversorgung in der Kommune.
- Die kommunale Wärmeplanung schafft eine Planungsbasis für die kommenden Jahre.
Hinweis I: die KWP bewirkt keine Pflicht, eine bestimmte Wärmeversorgungsart tatsächlich zu nutzen oder bereitzustellen. Sie hat zudem keine rechtliche Außenwirkung und begründet auch keine einklagbaren Rechte oder Pflichten. Die KWP soll vielmehr informieren, welche Energiequelle perspektivisch im jeweiligen Gemeindegebiet am besten verfügbar sein wird.
Hinweis II: Die Vorschriften zur Heizungssanierung ergeben sich aus dem Gebäudeenergiegesetz.
Konzepterstellung:
Fragen, die u. a. während der Konzepterstellung geklärt werden sollen:
- Wo kann Energie eingespart werden?
- Wo gibt es welche Abwärmequellen?
- Wo können welche Formen erneuerbarer Energien genutzt werden?
- Wo könnten Heizzentralen aufgebaut werden?
- Wo liegen die Quartiere, in denen Wärmenetze (aus-)gebaut werden können? Wo ist dies ökonomisch nicht sinnvoll? Welche Faktoren spielen eine Rolle?
- Wie wird die Wärmeversorgung in Quartieren gestaltet, die nicht mit einem Wärmenetz erschlossen werden?
- Wie können zukünftige Neubaugebiete und neue Industrie- und Gewerbegebiete klimaneutral versorgt werden?
- Welche Zukunftsperspektive hat das Gasnetz?
Ergebnis
- Planungsbasis für die kommenden Jahre für die Dekarbonisierung des Wärmesektors
- Darstellung der zukünftigen treibhausgasneutralen Wärmeversorgung auf Gebiets- und Straßenebene (WN, Wasserstoffnetz, dezentral…)
- Zeitlich aufgelöste Darstellung der Erschließung der Wärmeversorgungsgebiete
- Klarheit über zu sanierende Gebiete
- Umsetzungsstrategie mit Maßnahmen
- Alle relevanten Akteure sind über ihre nächsten Aufgaben informiert
- Etablierte Kommunikationswege und Entscheidungsprozesse (Verwaltung, Politik, Netzbetreiber, Industrie..)
- Gesteigertes Bewusstsein für Wärmewende und Bereitschaft mitzuwirken in gesamter Stadtgesellschaft
Öffentliche Auslegung: 10.02. - 10.03.25
Die Ergebnisse der KWP liegen nun vor und werden öffentlich ausgelegt, sodass die Moosburger Bürger und Bürgerinnen die Möglichkeit der Einsicht und der Stellungnahme haben.
- Im Rathaus: zu den Öffnungszeiten, Zimmer 23 (mit Anmeldung unter: 08761 68454)
- Hier auf der städtischen Webseite -> siehe Downloads
- auf der Webseite von Energie Südbayern unter: esb.de/kwp-moosburg -> Hier besteht die Möglichkeit, über das Kontaktformular Fragen zu stellen oder Stellung zu beziehen. Alternativ kann auch der direkte Kontakt über die E-Mail-Adresse kwp-moosburg@esb.de genutzt werden.
Alle Stellungnahmen werden anschließend gesichtet, fachlich abgeklärt und bei Bedarf in der Wärmeplanung berücksichtigt.
Hier erfahren Sie mehr: www.esb.de/kwp-moosburg
Veranstaltungshinweise:
- Jeden 3. Dienstag im Monat: Kostenlose Erstenergieberatung– VHS, EG5 (Anmeldung über die städtische Klimaschutzmanagerin)
- 02.2025, ab 19:00 Uhr: Informationsveranstaltung Thermografie, Aula VHS
- 04.2025, 19:30 Uhr: Vortrag: „PVT-Module in Verbindung mit Wärmepumpe“, Kegelhalle (Solarfreunde Moosburg)
- 24/25.05.2025: Moosburger Solartage, Mittelschule (Solarfreunde Moosburg)
- Vrsl. 05.04.2025: Energiekonferenz, Thema: Kommunale Wärmeplanung und Gebäudeenergiegesetz
Nationale Klimaschutzinitiative
"Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristige Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr Profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen."