- Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II)
- Gültige Hauptuntersuchung
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Versicherungsschein (ggf. beim Kennzeichenhersteller erhältlich)
Für die Erteilung eines Ausfuhrkennzeichens muss entweder der Hauptwohnsitz des Fahrzeughalters oder der Standort des Fahrzeugs im Stadtgebiet Moosburg a.d.Isar oder im Landkreis Freising liegen. Die Erteilung des Ausfuhrkennzeichens ist ausschließlich durch die persönliche Vorsprache des Fahrzeughalters möglich, die Erteilung durch Vorlage einer Vollmacht ist nicht möglich.