- Fahrzeugschein im Original oder Kopie
- EVB-Nummer von der Versicherung (ggf. beim Kennzeichenhersteller erhältlich)
- Fahrzeug muss außerbetrieb gesetzt sein
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Für die Erteilung eines Kurzzeitkennzeichens muss entweder der Hauptwohnsitz des Fahrzeughalters oder der Standort des Fahrzeugs im Stadtgebiet Moosburg a.d.Isar oder im Landkreis Freising liegen.