Zulassung - Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs aus dem Ausland

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Vollmacht für die Zulassung eines Kfz
  • Sepa-Lastschriftmandat
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder den Handelsregisterauszug. Zusätzlich wird der gültige Personalausweis oder Reisepass des Geschäftsführers benötigt.
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung im Original
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag oder Rechnung)
  • Eine Zollunbedenklichkeitsbescheinigung, falls das Fahrzeug aus einem Drittland in die EU eingeführt wird.
  • Gutachten nach § 21 wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat;
  • Bestätigung des Fahrzeugherstellers, dass für das Fzg. in Deutschland noch keine Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ausgestellt wurde.