- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Vollmacht für die Zulassung eines Kfz
- Sepa-Lastschriftmandat
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder den Handelsregisterauszug. Zusätzlich wird der gültige Personalausweis oder Reisepass des Geschäftsführers benötigt.
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung im Original
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag oder Rechnung)
- Eine Zollunbedenklichkeitsbescheinigung, falls das Fahrzeug aus einem Drittland in die EU eingeführt wird.
- Gutachten nach § 21 wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat;
- Bestätigung des Fahrzeugherstellers, dass für das Fzg. in Deutschland noch keine Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ausgestellt wurde.