Freies Lastenfahrrad

 

 

Foto Freies Lastenfahrrad

Hercules Cargo-500 Lasten- + Transportrad

 

Das "Freie Lastenfahrrad" ist ein kostenloses Angebot für die Bürger/innen der Stadt Moosburg.

 

Lastenräder sind eine klimafreundliche Alternative im Verkehrsbereich und leisten einen wichtigen Beitrag zur Verringerung der Verkehrsbelastung. Sie fahren geräuschlos und emissionsfrei und brauchen weniger Platz als ein PKW. Besonders geeignet sind sie für den innerstädtischen Transport, egal ob Sie mit Ihren Kindern unterwegs sind, einen Einkauf erledigen oder sonstige größere Lasten transportieren wollen. Mit einem Lastenrad lässt sich das alles problemlos und ohne Anstrengung erledigen, besonders wenn es einen Elektromotor besitzt. 

 

-> Sollten Sie Interesse haben, selber ein Lastenfahrrad zu kaufen, besteht durch das "Freie Lastenfahrrads" die Möglichkeit, vorab solch ein Fahrzeug zu testen. 

 

-> Hinweis: bei Kauf eines Lastenfahrrads können Sie das Moosburger Förderprogramm in Anspruch nehmen. Alle Informationen hier

 

 

Wir bitten Sie, so sorgsam wie möglich mit dem Lastenfahrrad umzugehen, damit dieses so lange und so vielen Menschen wie möglich zur Verfügung steht. Die hier vorliegenden Nutzungsbedingungen sollen dieses Anliegen unterstützen: 

 

Buchung: 

  • Bevor das Lastenfahrrad ausgeliehen werden kann, ist eine Anmeldung/Vorabreservierung notwendig ->Per Mail oder per Anruf (Es gibt die Möglichkeit, eine Reservierung sofort zu starten oder zu einem späteren Zeitpunkt.)

Kontaktdaten:

Klimaschutzmanagerin Melanie Falkenstein

Mail: melanie.falkenstein@moosburg.de

Tel.: 08761/684-54

 

  • Die Schlüssel für die Fahrradbox und für das Lastenfahrrad sind im Rathaus abzuholen -> Zimmer 27, 2ter Stock (Öffnungszeiten beachten).
  • Bei Abholung der Schlüssel ist ein Ausleihvertrag zu unterschreiben -> siehe Downloads (entweder vor Ort oder ausgefüllt mitbringen)
  • Die im Ausleihvertrag geforderten persönlichen Daten sind wahrheitsgemäß auszufüllen.
  • Reservierungen können jederzeit storniert werden. 
  • Entleiher kann nur sein, wer das 18. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Anmeldung vollendet hat.
  • Entleiher kann auch nur sein, wer die körperlichen Voraussetzungen mitbringt, das Rad nicht auf Grund seines Eigengewichts zu beschädigen. (Max. zulässiges Gewicht 200 kg. inkl. Fahrer, davon Gepäckträger: max. 25 kg)

Nutzungsregeln: 

  • Der Verleiher übernimmt keine Gewährleistung für einen ordnungsgemäßen, verkehrstauglichen Zustand des Fahrrades. Der Entleiher darf das Lastenfahrrad nur zum vertragsgemäßen Gebrauch nutzen. Der Entleiher ist für die Dauer des Verleihs des Fahrrades für dieses verantwortlich.
  • Dem Entleiher ist insbesondere untersagt,
    a. die Transportvorrichtung des Lastenfahrrads unsachgemäß zu nutzen, insbesondere die jeweils zulässige Last zu überschreiten,
    b. das Lastenfahrrad einem Dritten zu überlassen
    c. das Lastenfahrrad zu nutzen, wenn der Fahrer unter Einfluss von Alkohol, Rauschmitteln oder Medikamenten steht, welche die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können.
  • Insbesondere ist der Entleiher verpflichtet,
    a. das Lastenfahrrad ausschließlich sachgemäß (vgl. §603 BGB) zu gebrauchen und die geltenden Straßenverkehrsregeln gem. StVO zu beachten.
    b. sich vor Fahrtbeginn mit der Funktionsweise des Lastenfahrrades vertraut zu machen sowie eine Überprüfung auf Fahrtauglichkeit und Verkehrstauglichkeit durchzuführen. Dies beinhaltet einen Bremstest sowie die Überprüfung des Lichtes.
    c. etwaige Mängel am Lastenfahrrad dem Verleiher unverzüglich mitzuteilen.
    d. das Fahrrad ist während eines, auch nur vorübergehenden Nichtgebrauchs, mind. mit dem Rahmenschloss zu sichern.

Haftung: 

  • Der Entleiher haftet für alle Veränderungen und Verschlechterungen des geliehenen Lastenfahrrads, die nicht durch einen vertragsgemäßen Gebrauch der Sache herbeigeführt wurden. 
  • Der Entleiher wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für das Lastenfahrrad kein Vollkaskoschutz und kein Haftpflichtversicherungsschutz bestehen. Der Entleiher ist daher ausschließlich durch eine eventuell von ihm abgeschlossene Haftpflichtversicherung haftpflichtversichert.

Unfälle: 

  • Bei Unfällen, an denen außer dem Verleiher auch Eigentum Dritter oder Dritte beteiligt sind, ist der Entleiher verpflichtet, unverzüglich sowohl die Polizei als auch dem Verleiher zu verständigen. 

Datenschutz: 

  • Der Entleiher erklärt sich damit einverstanden, dass die folgenden persönlichen Daten zur Durchführung des Teilnahmevertrags gespeichert und verarbeitet werden: Name, Adresse, Telefonnummer, Buchungs- bzw. Reservierungsverlauf 

 

 

Damit das Fahrrad in der Übergangszeit bzw. zwischen den Ausleihzeiten vor Witterung und Vandalismus geschützt ist, wird es in einer verschließbaren Fahrradbox auf dem öffentlichen Parkplatz an der Leinbergerstraße untergebracht. (In der Fahrradbox besteht die Möglichkeit, den Akku des Lastenfahrrads aufzuladen).

 

Fahrradbox

 

Reichweite

Folgende Reichweiten können - in Abhängigkeit der Zuschaltung der elektrischen Unterstützung - erreicht werden:

 

Display

Zuschaltung Reichweite
ECO 147 km
TOUR 74 km
SPORT 62 km
TURBO 51 km